Ortsgemeinde Edingen-Neckarhausen

Satzung

über den Bebauungsplan „Wingertsäcker – Änderungsplan VI“
und über die örtlichen Bauvorschriften

Nach § 10 des Baugesetzbuches und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Edingen-Neckarhausen am _______________ den o. g. Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

Dieser ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan (§ 2 Nr. 1).

§ 2

Satzung über den Bebauungsplan

Der Bebauungsplan besteht aus:

1.  dem zeichnerischen Teil                                                                                      vom 22.07.2004

2.  den planungsrechtlichen Festsetzungen                                                             vom 19.02.2004

§ 3

Beifügungen zu den Satzungen

Beigefügt sind:

  1. Begründung zum Bebauungsplan                                                                     vom 22.07.2004
  2. Übersichtsplan
  3. Auszug aus dem <Lärmschutzgutachten zum Bebauungsplan „Wingertsäcker – Änderungsplan VI“, Edingen-Neckarhausen>, IVS Alzey,                                                                vom 18.02.2004

     

§ 4

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) § 75 handelt, wer den in § 2 der vorliegenden Satzung genannten Festsetzungen zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

§ 5

Inkrafttreten

Dieser Bebauungsplan und die planungsrechtlichen Festsetzungen treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 BauGB in Kraft.

Gleichzeitig treten die Bestimmungen der Satzung "Wingertsäcker", "Wingertsäcker-Änderungsplan II", "Wingertsäcker - Änderungsplan III", "Wingertsäcker - Änderungsplan IV" und "Wingertsäcker - Änderungsplan V" außer Kraft.

 

Die Satzungen werden hiermit ausgefertigt.

 

Edingen-Neckarhausen, den ________________

Ortsgemeinde Edingen-Neckarhausen

 

 

 

 

Marsch

Ortsbürgermeister

 

Bekanntmachung / Inkrafttreten:

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Letzte Aktualisierung: 26. Januar 2016
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