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Ortsgemeinde Waldbreitbach

Satzung

über den Bebauungsplan „Auf dem Höttel“ und über die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf dem Höttel“

Nach § 10 des Baugesetzbuches und § 88 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz i. V. m.

§ 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldbreitbach am _______________ den o. g. Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

Dieser ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan (§ 2 Nr. 1).

§ 2

Satzung über den Bebauungsplan

Der Bebauungsplan besteht aus:

1.   dem zeichnerischen Teil                                                                                        vom 2.10.2003 (PDF / DWF)

2.   den planungsrechtlichen Festsetzungen                                                               vom 2.10.2003 (HTML / PDF)
       (mit Anhang 5 des Nachtrag der schalltechnischen Stellungnahme des Ingenieurbüro P. Pies vom 1.9.2003 (Auszug)) (nur PDF)

§ 3

Beifügungen zu den Satzungen

Beigefügt sind:

3. Begründung zum Bebauungsplan                                                                       vom 2.10.2003 (HTML / PDF-Text / PDF-Bilanzierung / PDF-Kostenschätzung)

4. Übersichtsplan (PDF)

5. Beispielschnitt zum Bebauungsplan                                                                 vom 17.03.2003 (PDF / DWF)

6. Auszug aus dem Flächennutzungsplan (1. Fortschreibung)                            vom 11.01.1999 (PDF)

7. Musterpflanzschemen (Blatt 1 PDF, DWF / Blatt 2 PDF, DWF)

8. Geotechnisches Gutachten der Heinrich Hart GmbH                                       vom 05.07.1999

9. Schalltechnische Stellungnahme P. Pies – Nachtrag –                                       vom 1.9.2003 (PDF)

§ 4

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) § 89 handelt, wer den in § 2 genannten Festsetzungen zuwiderhandelt.

§ 5

Inkrafttreten

Dieser Bebauungsplan und die planungsrechtlichen Festsetzungen treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 BauGB in Kraft.

 

Die Satzungen werden hiermit ausgefertigt.

 

Waldbreitbach, den ________________

Ortsgemeinde Waldbreitbach

 

 

 

 

Horst Becker

Ortsbürgermeister

 

Bekanntmachung / Inkrafttreten:

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Letzte Aktualisierung: 26. Januar 2016
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